Deckmeldungen

Um noch bessere statistische Aussagen über die Fruchtbarkeit, Welpensterblichkeit, Vitalität und Lebenserwartung unserer Rassen zu kommen, ist es notwendig geworden auch die Deckdaten frühzeitig zu erfassen.

Aus diesem Grund ist es seit dem 01.04.2013 (bzw. ab Erscheinen des CR 02/2013) verpflichtend die Deckmeldungen innerhalb der Frist an den Landesgruppenvorsitz und durch Eintrag in die Zuchtbuchdatenbank an die Zuchbuchstelle zu melden.

Beim Eintrag in die Datenbank kann zusätzlich durch den Züchter angegeben werden, ob die Deckmeldung öffentlich sichtbar sein soll oder nicht.

Wer die Eintragung in die Datenbank aus technischen Gründen nicht vornehmen kann, muss sicherstellen, dass die Daten vom Landesgruppenvorsitz an die Datenbank weitergegeben werden. Eine Nicht-Meldung wird als Ordnungsverstoß und mit doppelter Gebühr für die Ahnentafeln geahndet

Deckmeldung online

Deckschein (am PC ausfüllbar)