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Bearded Collie FCI Rassestandard

FCI-Standard-Nr. 271 vom 16.06.2010 Ursprungsland: Großbritannien

Übersetzung: Frau Dr. Elke Jarnut

Ursprung: Großbritannien

Datum der Publikation des gültigen Originalstandard: 24.06.1987

Verwendung: Schäfer- und Begleithund

Klassifikation FCI: Gruppe 1 Hütehunde und Treibhunde (ausgenommen Schweizer Sennenhunde). Sektion 1 Schäferhunde. Ohne Arbeitsprüfung.

Allgemeines Erscheinungsbild: Schlanker, aktiver Hund. Trotz kräftigen Körperbaus sollte der Hund einen guten Bodenabstand zeigen und nicht zu schwer wirken. Der aufgeweckte, forschende Ausdruck ist ein kennzeichnendes Merkmal dieser Rasse.

Wichtige Maßverhältnisse: Gemessen vom vordersten Punkt des Brustbeins bis zu den Sitzbeinhöckern ist der Hund im Verhältnis von ungefähr 5 zu 4 länger als hoch. Hündinnen dürfen geringfügig länger sein. Der Abstand zwischen Stop und Hinterhauptbein ist gleich der Breite zwischen den Ohröffnungen.

Verhalten /Charakter (Wesen): Aufmerksam, lebhaft, selbstsicher und aktiv. Zuverlässig, intelligenter Arbeitshund, ohne Anzeichen von Nervosität oder Aggressivität. KOPF: Kopf im richtigen Verhältnis zur Körpergrösse, Der Gesamteindruck ist der eines Hundes mit kräftigem Fang und einem Schädel, der viel Raum für das Gehirn bietet.

Oberkopf:

  • Schädel: Breit, flach und quadratisch.
  • Stop: Mäßig.

Gesichtsschädel:

  • Nasenschwamm: Gross und quadratisch, meist schwarz, bei blauen und braunen Hunden jedoch normalerweise der Haarfarbe entsprechend. Nasenschwamm einfarbig, ohne Tupfen oder Flecken.
  • Fang: Kräftig und entspricht in der Länge dem Abstand zwischen Stop und Hinterhauptbein.
  • Lippen: Einfarbig, ohne Tupfen oder Flecken. Die Pigmentierung ist der Farbe des Nasenschwammes angepasst.
  • Kiefer/Zähne: Zähne gross und weiss. Kräftige Kiefer, möglichst mit einem perfekten, regelmässigen und vollständigen Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen. Zangengebiss erlaubt, aber nicht erwünscht.
  • Augen: Im Farbton auf die Farbe des Haarkleides abgestimmt, weit auseinander liegend und gross, sanft und liebevoll, nicht hervortretend. Augenbrauen nach oben und nach vorne gewölbt, jedoch nicht so lang, dass die Augen verdeckt werden. Die Pigmentierung der Lidränder ist der Farbe des Haarkleides angepasst.
  • Ohren: Von mittlerer Grösse und hängend. Bei Aufmerksamkeit heben sie sich am Ansatz bis zur Höhe des Schädels, aber nicht darüber hinaus und lassen den Schädel breiter erscheinen.

Hals: Mäßig lang, muskulös und leicht gebogen.

Körper: Die Rückenlänge ergibt sich aus der Länge des Rippenkorbes, nicht aus der Länge der Lendenpartie.

  • Rücken: Gerade.
  • Lendenpartie: Kräftig.
  • Brust: Brustkorb tief, mit viel Platz für Herz und Lunge. Rippen gut gewölbt, aber nicht tonnenförmig.

Rute: Tief angesetzt, ohne Knick oder Drehung und so lang, dass der letzte Rutenwirbel mindestens bis zu den Sprunggelenken reicht. Im Stand oder im Gehen niedrig mit einem Aufwärtsschwung an der Spitze, bei schnellerer Gangart auch ausgestreckt getragen. Niemals über dem Rücken getragen. Ueppig mit Haar bedeckt.

Gliedmaßen:

Vorderhand: Vorderläufe gerade und senkrecht, mit kräftigen Knochen, rundherum mit zottigem Haar bedeckt.

  • Schultern: Gut schräg nach hinten liegend.
  • Vordermittelfuß: Biegsam, jedoch ohne Schwäche.
  • Vorderpfoten: Oval geformt mit gut gepolsterten Ballen. Zehen gewölbt und eng aneinanderliegend, gut mit Haar bedeckt, auch zwischen den Ballen.

Hinterhand: Gut bemuskelt.

  • Kniegelenk: Gut gewinkelt.
  • Unterschenkel: Kräftig.
  • Sprunggelenk: Tief angesetzt.
  • Hintermittelfuss: Er steht im rechten Winkel zum Boden und befindet sich im normalen Stand gleich hinter einer von den Sitzbeinhöckern gedachten senkrechten Linie.
  • Hinterpfoten: Oval geformt mit gut gepolsterten Ballen. Zehen gewölbt und eng aneinanderliegend, gut mit Haar bedeckt, auch zwischen den Ballen.

Gangwerk: Geschmeidig, gleichmässig fliessend und weit ausgreifend, bei einem Minimum an Anstrengung raumgreifend.

Haarkleid:

Haar: Doppelt, mit weicher, pelziger und dichter Unterwolle. Deckhaar glatt, hart, kräftig und zottig, weder wollig noch lockig, obgleich eine leichte Wellung erlaubt ist. Die Länge und Dichte des Haarkleides ausreichend, um Schutz zu bieten und die Form des Hundes zur Geltung zu bringen, jedoch nicht so viel, dass die natürlichen Linien des Körpers verwischt werden. Das Haarkleid darf in keiner Weise getrimmt werden. Nasenrücken spärlich mit Haar bedeckt, wobei dieses an den Seiten etwas länger ist, gerade ausreichend, um die Lefzen zu bedecken. An den Wangen, den Unterlippen und unter dem Kinn nimmt das Fell zur Brust hin an Länge zu und bildet den typischen Bart.

Farbe: Schiefergrau, rötlich falbfarben, schwarz, blau, alle Schattierungen von Grau, Braun und Sandfarben, mit oder ohne weisse Abzeichen. Wenn Weiss vorkommt, tritt es am Fang, als Blesse auf dem Schädel, an der Rutenspitze, auf der Brust, an den Läufen und an den Pfoten auf. Sofern es als Halskrause vorkommt, darf der Ansatz der weissen Haare nicht hinter die Schulter hinausreichen. Weiss sollte oberhalb des Sprunggelenkes nicht an den Aussenseiten der Hinterläufe auftreten. Leichte lohfarbene Abzeichen sind an den Augenbrauen, auf der Innenseite der Ohren, auf den Backen, unter der Schwanzwurzel und an den Läufen an den Uebergangsstellen zwischen Weiss und der Grundfarbe erlaubt.

Größe: Ideale Widerristhöhe:

Rüden : 53 bis 56 cm

Hündinnen : 51 bis 53 cm.

Gesamtqualität und Proportionen sollte vorranging gewürdigt werden, übertriebene Abweichungen von der Idealgrösse sollten jedoch nicht gefördert werden.

Fehler: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes und seine Fähigkeit, die verlangte rassetypische Arbeit zu erbringen, zu beachten ist.

Disqualifizierende Fehler:

  • Aggressiv oder ängstlich.
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

NB: Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, welche sich vollständig im Hodensack befinden.