Infos zur MDR 1 Thematik
MDR-1 Screening bei Collie und Sheltie ab dem 1. Januar 2010
In Abstimmung mit dem VDH hat die Hauptversammlung des CfBrH am 14. November 2009 beschlossen, dass alle Rüden und Hündinnen der Rassen Collie Langhaar und Collie Kurzhaar und Sheltie ab dem 01.01.2010 vor Zuchteinsatz einen Gentest auf MDR-1 bei der Zuchtbuchstelle vorlegen müssen.
Anerkannt werden nur direkte Tests auf die Deletion nt230(del4). Bereits vorliegende Ergebnisse, die auf einem Markertest beruhen, werden nicht anerkannt, (z.B. Untersuchungsergebnisse von Genocanin).
Über die Zuchtbuchstelle ist ab sofort ein Untersuchungsbogen gegen eine Auswertungsgebühr von 33,- EUR zu beziehen, der zusammen mit durch von einem Tierarzt entnommener Blutprobe oder Wangenabstrich von diesem Tierarzt an das vom CfBrH benannte Labor zu senden ist.
Die Gebühr von 33,- EUR beinhaltet die Testung in unserem Partnerlabor und die Eintragung der Ergebnisse durch das Zuchtbuchamt. Falls ein Wangenabstrich vorgenommen werden soll, können beliebige Bürstchen verwendet werden. Bitten Sie Ihren Tierarzt im Vorfeld Bürstchen vorzuhalten.
Sollten Sie bereits ein Ergebnis von Genocanin eingereicht haben,erhalten Sie den Untersuchungsbogen gegen eine reduzierte Gebühr.
Entsprechend wurde folgende Ergänzung als §5 (2.3.5), §5 (2.4.5) und §5 (2.6.5) in die Zuchtordnung aufgenommen:
MDR-1 Screening
Rüden und Hündinnen, die zwischen dem 01.01.10 und dem 31.12.12 zur Zucht eingesetzt werden, müssen vor Zuchteinsatz ihren genetischen MDR-1 Status nachweisen. Ein Nachweis aufgrund des MDR-1 Status der Elterntiere ist nicht zulässig.
Ziel des Screenings ist es, den genetischen MDR-1 Status unserer Zuchthunde zu ermitteln. Für ausländische Deckrüden muss daher kein MDR-1 Testergebnis vorgelegt werden.